Die «Me Too»-Kampagne hat auch die Schweiz erreicht mit Enthüllungen über einen Nationalrat und einen Journalisten. Ziel der Kampagne ist der Schutz vor und die Bestrafung von sexuellem Missbrauch.
Eine Gruppe von Wissenschaftlerinnen um die Anthropologin Tereza Kuldova reagiert auf «Me Too» mit «Verwunderung und Besorgnis». Sie werfen den Akteurinnen «öffentliche Lynchjustiz» vor. Die Wissenschaftlerinnen haben ihre mehrseitigen, sorgfältig formulierten Thesen auf der Plattform «Adults for Adults» publiziert, die vom österreichischen Philosophen Robert Pfaller gegründet wurde, der sich gegen «bevormundende Politik» einsetzt (wozu Pfaller unter anderem Rauchverbote im öffentlichen Raum zählt, aber auch «postmoderne Identitäts- und Sprachpolitik»). Konkret kritisieren die Wissenschaftlerinnen die folgenden Punkte:
1) Die «Me Too»-Kampagne trage nicht dazu bei, das Bewusstsein für Übergriffe zu verbessern. Nötig sei nicht mehr Sensibilisierung, sondern das Durchsetzen des Rechts.
2) «Me Too» täusche «systematisch» darüber hinweg, dass nicht nur Chefs, sondern auch Gleichgestellte oder sozial tiefer gestellte Männer Frauen belästigen.
3) Es bestehe kein Handlungsbedarf, weil es bereits Gesetze zum Schutz vor Übergriffen gebe. Die Kampagne baue eine «stimmungsgeladene Paralleljustiz» auf, die die gesetzlichen Institutionen und Rechte schwäche.
4) Die Männer, die zum Ziel der «Me Too»-Kampagne werden, müssten schwere Schädigungungen ihres öffentlichen Ansehens und ihrer beruflichen Tätigkeit erleiden, ohne dass die gegen sie erhobenen Anschuldigungen geklärt würden. «Öffentliche Lynchjustiz» schade den berechtigten Anliegen der Frauen.
5) «Me Too» lenke ab von wirtschaftlichen Verbrechen. Steuerhinterzieher blieben unbehelligt, obwohl ihre Vergehen gut dokumentiert sind, während Schauspieler wie Kevin Spacey wegen ungeklärter Vorwürfe, die sich auf verjährte Taten beziehen, ruiniert würden.
6) Die «Me Too»-Kampagne verbreite ein reaktionäres Frauenbild. Frauen würden systematisch als hilflose Opfer dargestellt und Männer als böse «predators». «Me Too» verwische die Grenzen zwischen kommunikativen Missgeschicken, mit denen erwachsene Frauen sehr gut selbst zurechtkämen, und Gewalttaten.
7) Nicht jede unerwünschte Initiative sei ein Übergriff. «Me Too» treibe die Frauen mit der «Sexismuskeule» zurück ins 19. Jahrhundert.
8) Die Kampagne trage dazu bei, dass der Begriff der Vergewaltigung «massiv ausgeweitet» werde. Das sei auch ein Mittel, um politische Gegner zu verfolgen.
9) Rechtsstandards wie Unschuldsvermutung, Beweisprüfung und Verjährung würden ausgehöhlt. Schwere und leichte Fälle würden absichtlich vermischt: «Wer Schlimmes tut, soll bestraft werden. Wer jemand anderen aber mit verjährten oder irrelevanten Vorwürfen öffentlich fertigzumachen versucht, soll ebenfalls bestraft werden.»
Die vollständige Stellungnahme der Wissenschaftlerinnen kann man
hier herunterladen.