Seit einem halben Jahr gilt das «Recht auf Vergessen» im Internet. Seither muss der Suchmaschinengigant Google ehrverletzende Einträge löschen, wenn Bürgerinnen und Bürger das fordern.
Soweit die Theorie. Doch die Praxis sieht anders aus: Google kommt nur etwa der Hälfte der Löschgesuche nach. Oft behauptet Google, es gebe «kein berechtigtes Interesse», um Daten zu löschen.
Doch wer definiert, wann das Interesse an einer Löschung von Daten berechtigt ist? Google. Das ist problematisch, finden deutsche Politiker/innen. «Wenn Google-Leute einen Antrag prüfen, sind sie Richter und Partei zugleich», schreibt der Spiegel in seiner neusten Ausgabe. «Auf Dauer wird das nicht gehen.»
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek sagt laut dem Spiegel: «Auf keinen Fall sollte Google allein für das Löschen zuständig bleiben. Eine Suchmaschine kann kein unabhängiger Internetkontrolleur sein, sie hat handfeste wirtschaftliche Interessen.» Jarzombek fordert darum laut dem Spiegel eine unabhängige Prüfstelle für Löschanträge.
Und in der Schweiz? Hier findet nicht mal eine Debatte über das Problem statt. Kaum jemand kommt auf die Idee, die Aktivitäten des Datenkraken Google zu hinterfragen.