In der NZZ vom 15. Januar erklärte Urs F. Meyer, Geschäftsführer des Verbands Schweizer Medien, «warum die Zeitungsverlage auf dem digitalen Markt ihre Rechte besser schützen wollen» (online nicht sichtbar). Auf einer ganzen Seite (minus eine von Rainer Stadler gefüllte Spalte) erläurtert Meyer, warum es seiner Meinung nach ein Leistungsschutzrecht für Medien braucht. Bedenkenswerte Gründe, die Medienblogs wie medienspiegel.ch oder medienwoche.ch aber konsequent verschweigen. Deshalb gebe ich hier Urs F. Meyers wichtigste Argumente in komprimierter Form wieder:
«Als das heute geltende Urheberrechtsgesetz 1992 in Kraft trat, war die Internetpiraterie bezüglich der Texte noch kein Thema, und so fand auch kein der Musik- oder Filmindustrie analoger Schutz Eingang ins Gesetz.»
Um die abstrakte Materie verständlich rüberzubringen, bringt Meyer zu Beginn seines Textes einen Vergleich mit einem Markt:
«Die Beschaulichkeit wird massiv gestört, wenn ein aussenstehender Anbieter ohne eigene Marktware einen riesigen Marktstand mietet, sich bei einzelnen Bauern, ohne zu fragen, geschweige denn gar zu bezahlen, Produkte von der Auslage nimmt und sie bei sich, nach eigener, nicht transparenter Rangordnung, mit dem Hinweis ausstellt, man könne sie beim jeweils genannten Bauern kaufen gehen.»
Es ist klar, dass Urs F. Meyer vor allem Google im Visier hat. Er rechnet vor, dass Google 2010 bei einem Umsatz von 29,3 Milliarden Dollar einen Gewinn von 8,5 Milliarden erzielte – «und ausserhalb der USA geschützt nur rund 3 Prozent Steuern ablieferte». Eindrückliche Zahlen. Zwar enthält die News-Seite von Google keine Werbung: «Aber das könnte später einmal möglich werden», so Meyer. Zudem entstehen den Verlagen laut Meyer «Einbussen bei den Werbeeinnahmen, weil die Einstiegsseiten der Verlage weniger frequentiert werden.» Klingt logisch.
Das von Internet-Aktivisten gebetsmühlenmässig vorgebrachte Argument, Google führe den Verlagen User zu, lässt der Geschäftsführer des Verbands Schweizer Medien nicht gelten. Selbstbewusst kontert er: «Jeder Verlag ist in der Lage, seine Angebote im Internet zu vermarkten. Er braucht dazu keine Hilfe eines dominierenden Giganten, der eigene Spielregeln aufstellt.»
Weiter gibt Meyer zu bedenken: «Mit dem Einführen von bezahltem Inhalt bei Zeitungen und Zeitschriften spriessen Missbrauchstatbestände, die es rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern gilt.» Das sei besonders nötig, weil Zeitungen nicht im Sinn eines Werks geschützt sind (im Gegensatz zu einzelnen Artikeln): «Was Sie als Zeitung in den Händen haben, ist die Leistung vieler Nicht-Urheber: von Lektoren, Korrektoren, Layoutern, Bildredaktoren, Redaktionsteam, Blattmachern, der Druckvorstufe und dem Druck und nicht zuletzt der ganzen Logistik für den zeitgerechten Vertrieb.» Tatsächlich vergessen Internet-Fans oft, welch grosser Aufwand für die Produktion von Printmedien nötig ist. Man sollte öfter daran erinnern, dass das Schreiben von Artikeln nur ein kleiner Teil der Medienproduktion ausmacht. Auch bei Online-Medien entfallen nur Druckvorstufe, Druck und Logistik.
An die Adresse der dauerempörten Internet-Apostel schreibt Urs F. Meyer: «Ein Leistungsschutzrecht soll eine Leistung schützen, nicht irgendetwas verhindern oder gar die Freiheit im Netz bedrohen, wie uns diverse Kampagnen, unter anderem von Google, in Deutschland weismachen wollen.» Wichtig sei das Leistungsschutzrecht auch, um das Piratisieren über Filesharing-Plattformen zu unterbinden: «Die Schadensumme ist oft zu gering, als dass sich ein Gericht dafür interessieren würde. Zudem wären die Verlage dauernd am Abmahnen, statt sich auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren zu können.»