Noch ein bisschen Arbeit für den Presserat

Auch an der Côte d’Azur, wo ich in den Ferien weilte, sorgte der Bus-Crash in Sierre für Schlagzeilen. Die Politologin Regula Stämpfli kommentierte das Unglück in einem Beitrag im Blog news.ch mit den Worten: «Typisch, ein belgischer Reisebus». Proteste folgten sogleich. Berechtigte Proteste. Denn Stämpfli konnte nicht klar zeigen, warum das Unglück «typisch» für Belgien sein soll. Sie deutete einen möglichen Zusammenhang zur belgischen Regierungskrise an. Allerdings kann sie keine Belege für einen solchen Zusammenhang vorweisen. Die Grundvoraussetzung, von der Regula Stämpfli ausgeht, ist jedoch korrekt. Sie stellt die richtige Frage:

Alle Unfälle werden wie Schicksalsschläge kommentiert. Weshalb werden Unfälle individualisiert, dem sogenannten «menschlichen» Versagen zugeordnet?

Mit Belgien oder mit der belgischen Regierungskrise hat das nichts zu tun. Letzte Woche passierte in Südwestfrankreich ein Busunfall, heute morgen crashte ein Bus in Zollikon. Doch weder in Frankreich noch in der Schweiz gab es in letzter Zeit Regierungskrisen. Wenn schon, müsste man sich, ausgehend von Stämpflis berechtigter Kritik am falschen Individualisieren der Verkehrsunfälle, fragen, warum eine Kinderschar in einen Bus gepfercht wird für die lange Reise von Belgien ins Wallis und zurück. Die Süddeutsche Zeitung lieferte die Antwort: Die flämische Landesregierung hatte die Zuschüsse für Schulreisen gekürzt. Deshalb sah sich die Schule gezwungen, die Kinder mit Bussen zu transportieren, weil das Zugbillett für einige Eltern zu teuer gewesen wäre. Insofern ist der Unfall, wie Stämpfli richtig schreibt, tatsächlich kein purer Schicksalsschlag, sondern die Folge von bestimmten politischen Entscheidungen. So gesehen, ist der Unfall also nicht passiert, weil die belgische Regierung handlungsunfähig war (wie Stämpfli suggeriert), sondern weil die flämische Regierung einen Entscheid getroffen hat, der aber keineswegs «typisch belgisch» war.

Jetzt darf sich auch der Presserat mit Stämpflis Blogbeitrag befassen. Denn ein Bürger hat eine Beschwerde beim Presserat eingereicht. Es ist absehbar, dass die Beschwerde versanden wird. Denn Regula Stämpfli ist gar keine Journalistin. Der Bürger, der Stämpfli vor den Presserat zieht, verlangt, dass der Presserat «Sanktionen gegenüber Frau Regula Stämpfli aussprechen und durchsetzen» möge. Doch der Presserat hat gar nicht die Möglichkeit, Sanktionen gegen Autorinnen und Autoren zu verhängen. Man könnte den Presserat in kürzester Zeit lahmlegen, wenn er sich mit jedem missliebigen Blogbeitrag befassen müsste.

Über agossweiler

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